Preisliste für Belegungen der Saison 2024
Neue Preise für die Saison 2025
Leider müssen wir für die Saison 2025 eine Preisanhebung ankündigen. Die aktuellen Preise beziehen sich noch auf die Saison 2024 und geben nur eine unverbindliche Orientierung. Wir bitten dies zu beachten!
Übernachtungspreise Zeltplatz (Preise je Nacht und Person) | |
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VCP-Gruppen | 6,50 € |
Andere Pfadfindergruppen und Jugendpflegerische Maßnahmen | 8,50 € |
Sonstige Gruppen | 11,00 € |
Übernachtungspreise Kanustation (Preise je Nacht und Person) | |
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Erwachsene | 10,50 € |
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre | 7,50 € |
Erwachsene DKV-Mitglieder | 8,50 € |
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre DKV-Mitglieder | 6,50 € |
Tagesaufenthalt je Person (ab 3 Stunden pro Tag) | |
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VCP-Gruppen | 3,50 € |
Andere Pfadfindergruppen und Jugendpflegerische Maßnahmen | 4,50 € |
Sonstige Gruppen | 5,50 € |
Diese Leistungen sind mit unseren Übernachtungspreisen abgedeckt:
- Großzügig bemessene und gut gepflegte Rasen-/Wiesenflächen für euer Lager
- Nutzung der Sanitärräume und der Abwaschküche – die Reinigung dieser Räume erfolgt durch die Gruppen
- Ausleihe von Kohten- oder Jurtenstangen
- Bereitstellung von Feuerholz
- Nutzung von Kühlschränken in unserem Wirtschaftsgebäude
- Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen an fünf Versorgungspunkten auf unserem Platz
Hinweis, um Missverständnisse zu vermeiden:
Es wird entweder der Übernachtungspreis ODER das Tagesentgelt berechnet.
Preisliste für zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Mietmöglichkeiten | |
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Kanutouren | |
Gruppen, die Kanutouren vom VCP-Bundeszeltplatz aus starten und hierher zurückkehren (ohne Übernachtung), wird für den Abfahrtstag und Rückkehrtag jeweils ein Tagesaufenthalt pro Person berechnet. | |
Kanus | |
Kanu pro Tag (VCP-Gruppen) | 20,00 € |
Kanu pro Tag (Andere Pfadfindergruppen und Jugendpflegerische Maßnahmen) | 25,00 € |
Kanu pro Tag (sonstige Gruppen) | 30,00 € |
Paddel, Schwimmwesten und Tonnen sind im Preis enthalten. | |
Kanutransport mit Anhänger (maximal 6 Kanus) | |
Pauschale 1 – Großzerlang bis 30 km Entfernung (Straße) | 70,00 € |
Pauschale 2 – Großzerlang 31 bis 50 km Entfernung (Straße) | 85,00 € |
Pauschale 3 – Großzerlang mehr als 50 km Entfernung bis max. Berlin | 140,00 € |
Propangas | |
Propangasflasche 5 kg Füllgewicht | 24,00 € |
Propangasflasche 11 kg Füllgewicht | 40,00 € |
Pfand für Propangasflasche | 50,00 € |
Propangaskocher, klein, pauschal je Aufenthalt | 5,50 € |
Hockerkocher 40 x 40 cm, pauschal je Aufenthalt | 11,00 € |
Feuerholz und Feuerschale | |
pro Feuerschale pauschal je Aufenthalt (Nutzung BZG-Feuerschale ist obligatorisch); inkl. 1/2 Schüttmeter Feuerholz | 16,50 € |
Feuerholz pro Schüttmeter | 27,50 € |
Zeltmaterial | |
Festzeltgarnitur pauschal je Aufenthalt (1 Tisch, 2 Bänke) | 13,00 € |
Jurte, pauschal je Aufenthalt | 110,00 € |
Stromgebühren (Tagespauschale) | |
Elektrokasten 230 V | 5,50 € |
Elektrokasten 400 V | 16,50 € |
Weitere Kosten | |
Waschmaschine (Nutzung je Waschgang) | 6,50 € |
Sonderreinigung eines Sanitärraumes | 110,00 € |
Flächenpauschale für Vor- und Nachlager + Personengebundene Übernachtungskosten | 55,00 € |
Stornokosten / Ausfallentgelte
Anmeldungen für Aufenthalte und Lager mit weniger als 50 Personen können bis zu sechs Wochen vorher (Anreisetag) storniert werden, ohne dass Kosten berechnet werden.
Erfolgt die Stornierung später, wird als pauschalierter Schadensersatz ein Betrag in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Übernachtungskosten berechnet und dieser ggf. von der Anzahlung einbehalten.
Nach verbindlicher Buchung größerer Gruppen (ab 50 Personen) können diese das Lager bis zu zwölf Wochen vor Beginn (Anreisetag) kostenfrei absagen.
Bei Absage bis zu sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden Kosten in Höhe von 10 % der voraussichtlichen Übernachtungskosten berechnet und diese ggf. von der Anzahlung einbehalten.
Bei späterer Absage werden – vorbehaltlich eines höheren Schadens – mindestens Kosten in Höhe der Anzahlung (für Übernachtung und sonstige Buchungen, z.B. Kanus) berechnet und ggf. einbehalten. Der absagenden Gruppe bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.